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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von den Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sowie die Erteilung von Bildlizenzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Diese AGB´s gelten für alle alle von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigenen AGB´s werden nur verbindlich, wenn sie vom Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und Lizenzverträge des Fotografen.

§2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für das Erstellen der Hochzeitsfotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

2. Das Honorar steht auch für Fotoaufnahmen sämtlicher Art auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt.
3. Nebenkosten (Spesen, Labor- und Materialkosten) sind im Preis enhalten.
4. Rechnungen sind stets vor dem Erhalt der Hochzeitsfotos und ohne jeden Abzug zu zahlen.
Bank und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Hochzeitsfotos Eigentum des Fotografen.

6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Hochzeitsfotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung sowie Bildauffassung ausgeschlossen. Bei Änderungswünschen hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Integrität des Urhebervermerks zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe auf Socialen Medien (z.B. Facebook ,Twitter & Co) . Fügt bitte jeweils „www.fotograf-standesamt.de“ als Kommentar oder Bildbeschreibung unter das Foto ein.

§3. Urheberrecht

1. Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding steht das Urheberrecht an den Hochzeitsfotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding hergestellten Hochzeitsfotos sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.In dem Preis ist ein Rabatt für die Veröffentlichung einberechnet, sollten Sie keine Veröffentlichung wünschen kämen 20% zum Preis hinzu.

4. Überträgt der Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

6. Bei der Verwertung der Hochzeitsfotos kann Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Hochzeitsfotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding zum Schadensersatz.

§4. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotograf Berlin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, Daten oder durch Dritte (Labors etc.) haftet Fotograf Berlin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

2. Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.

3 . Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4. Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Hochzeitsfotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Gleiches gilt auch für jegliche Form von Datenträger aller Art.

5. Die Zu- und Rücksendung von Fotobüchern, Bildern und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Sendung erfolgt.

6. Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

7. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen fals Auftraggeber benötigt obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

§5. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inkl der jeweils gültigen Mehrwehrtsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit die Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding überschritten (z.B.: wegen einer verspäteten  Traung), so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 79 €  berechnet werden. Wird ein angefangener Auftrag aus von Fotograf Berlin nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

 

5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.: Materialkosten, Spesen, etc.) sind im Honorar enthalten.

6.Reisekosten werden pauschal abgerechnet siehe: FAQ

 

7. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers

8. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Reisekostenerstattung.

§6. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding erfolgten) kommerzieller Nutzung des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

§7. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ala vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Hochzeitsfotograf Berlin | H2N Wedding als Gerichtsstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab dem 01. Januar 2017, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.